Schneeräumung
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
zum Thema Schneeräumung:
"Bei Straßen mit einseitigen Gehwegen sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst verpflichtet.
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet."
(Auszug aus der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Krauthausen.)
F. Moenke